Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht

§ 1 Geltung / Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge mit LibiBoxVerleih, vertreten durch
den Gewerbetreibenden Dominic Hachmann, Bergstr. 4, 51766 Engelskirchen (im folgenden Vermieter) und
dem Mieter. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des
Gewerbetreibenden gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung. Haben die
Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen
diese den vorliegenden AGB vor. In diesem Fall finden die abweichenden Vereinbarungen nur dann
Anwendung, wenn diese in Schriftform festgehalten sind.


(2) Mieter kann jede natürliche oder juristische Person ein. Soweit der Mieter ein Verbraucher im Sinne des § 1 3 BGB ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherecht.


(3) Als Werktage gelten die Tage Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag.


(4) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen ist Köln.

§ 2 Mietgegenstände und Leistungen

(1) Der Vermieter vermietet Fotoboxen und Zubehör, das durch den Mieter zu unterschiedlichen
Veranstaltungsanlässen zu den vorliegenden AGB gemietet werden kann.


(2) Zu den jeweiligen Fotoboxen und Zubehör gehören alle technischen und nichttechnischen Gegenstände,
die für die Funktionsweise und die Erstellung von Fotos mit der Fotobox erforderlich sind. Dies sind
insbesondere Hardware im allgemeinen, Digitale Spiegelreflexkameras im Besonderen, externer Studioblitz,
Fotosublimationsdrucker, etwaige Stative, Speicherkarte etc.. Für optionales Zubehör, das der Mieter
auswählen kann, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls.


(3) Die Darstellung der Mietgegenstände und Leistungen auf der Homepage www. Libiboxfotobox.de stellt
kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Vertragsschluss dar. Sie hat nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Die Angebote erfassen
stets ein Leistungspaket für eine definierte Mietdauer und bestehen aus einem Basismodul mit optional
buchbaren Leistungen. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten
etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags durch Angebot und Annahme

(1) Der Mieter kann sich auf der Webseite über das Leistungsangebot des Vermieters informieren und eine
Buchung über das Bestellformular aufgeben. Bei Abgabe einer Bestellung bestätigen wir diese durch
Versand einer Empfangsbestätigung per eMail. Erst nach erfolgtem Zahlungseingang, senden wir eine
Auftragsbestätigung sowie eine Rechnung zu. Die Zahlung des Rechnungsbetrages stellt eine
Vertragsannahme dar. Der Rechnung beigefügt werden diese AGB.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Mieters / Verlust / Beschädigungen

(1) Der Vermieter ist verpflichtet eine korrekte Rechnungsadresse an LibiBoxVerleih anzugeben.


(2) Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Mietgegenstände diese auf Unversehrtheit und
Funktionstüchtigkeit, bei optional hinzugebuchten Gegenständen diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den Mietgegenständen. Dazu gehört insbesondere die Beachtung der beigefügten Bedienungsanleitungen und / oder der Videoanleitung
(https://www.youtube.com/watch?v=LvzkCT4N1M0).


(3) Etwaige Schäden sind unverzüglich zu melden. Dies kann schriftlich per Mail oder telefonisch unter Tel: +491786872483 erfolgen. Erfolgt keine unmittelbare Schadensmeldung, so gelten die Mietgegenstände als
ordnungsgemäß, mangelfrei und vollständig übergeben.


(4) Die Fotoboxen dürfen nicht im Freien verwendet werden. Die Aufstellung und Nutzung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterialen jedweder Art ist nicht gestattet.


(5) Eine Weitervermietung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung seitens LibiBoxVerleih untersagt.


(6) Die Mietgegenstände sind inklusive optional hinzu gebuchten Zubehörs zum vertraglich vereinbarten
Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.


(7) Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Beschädigungen werden dem Mieter Rechnung gestellt.
Folgende Schäden müssen immer in vollem Umfang vom Mieter getragen werden:


1. Schäden, die durch Missachtung der Anleitungen und Hinweise
entstanden sind,
2. Diebstahl oder Verlust der Fotobox oder anderer Mietgegenstände,
3. unautorisierte Öffnung oder Manipulation der Fotobox oder anderer Mietgegenstände,
4. unsachgemäße oder unzweckmäßige Verwendung.

§ 5 Mietdauer

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem Bestellvorgang auf der Seite www.libibox-fotobox.de und ist bindend. Eine Übersicht des Mietzeitraumes wird dem Mieter im Rahmen des Bestellvorgangs schriftlich, per Mail zugestellt. Eine Nichteinhaltung der Rückgabe der Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Rückgabeort wird mit einem Aufschlag von 100% in Rechnung gestellt.


(2) Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 beginnt die Mietdauer bei Abholung des Mietgegenstandes am vereinbarten
Abholungsort durch den Mieter.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind in Euro zu verstehen. Die Höhe des Mietpreises richtet sich nach dem vereinbarten
Ausstattungspaket und ist in Empfangs bzw. Auftragsbestätigung bindend aufgeführt.


(2) Als Zahlungsmöglichkeiten stehen folgende Varianten zur Verfügung:


1. Überweisung:
Unmittelbar aber spätestens am Folgetag ist der Rechnungsbetrag zu überweisen an:
Dominic Hachmann
IBAN: DE83100110012626977831
BIC: NTSBDEB1XXX
Kreditinstitut: N26


2. PayPal:
Diese Option ist im Bestellprozess aufgeführt.


3. Sofortüberweisung:
Diese Option ist im Bestellprozess aufgeführt.

§ 7 Widerrufsrecht und Kündigung

(1) Die Vertragsparteien können den Mietvertrag schriftlich per EMail kündigen.


(2) Wird in den Fällen des § 5 Abs. 1 ein geschlossener Mietvertrag vorzeitig gekündigt, also vor Erbringung der Leistung, wird eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall fällig. Diese wird wie folgt berechnet:
4 Wochen vor Veranstaltung: 30% des vereinbarten Mietpreises
2 Wochen vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Mietpreises
7 Tage vor Veranstaltung: 80% des vereinbarten Mietpreises
weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: den vollen Mietpreis
Es obliegt dem Mieter nachzuweisen, dass dem Vermieter geringere (Mietausfall)Kosten entstanden sind.


(3) Aufgrund der derzeitigen Pandemie und damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, entfallen sämtliche in §7 (2) genannten Gebühren für Kündigungen und Stornierungen, sofern nachvollziehbar begründet werden kann, dass die Stornierung Pandemiebezug hat.


(4) Vom Kündigungsrecht unberührt gilt für Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§312b, 355 BGB. Um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben, hat der Mieter den Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Mieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Der Widerruf ist zu richten an den Vermieter Dominic Hachmann, Kendenicher Str. 80a, 50969 Köln, eMail info@libiboxfotobox.de Bei wirksamen Widerruf werden eventuell bereits erbrachte Leistungen und/oder bereits abgeholte oder gelieferte Mietgegenstände nach den gesetzlichen Vorschriften zum Widerruf zurückerstattet bzw. zurückgegeben.

§ 8 Leistungsstörungen

(1) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Die Einhaltung entsprechender Rechte Dritter obliegt dem Mieter.


(2) Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Mieter. Dieser ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials durch den Vermieter (analog oder digital) für dessen sachgemäße und rechtskonforme Verwendung verantwortlich.


(3) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das
Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der
einfachen Fahrlässigkeit und soweit darüber hinaus gesetzlich möglich auf die Höhe der vertragsmäßigen
Vergütung beschränkt.


(4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der vertraglichen Leistung vom Mieter
bezweckten Erfolg.
(5) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial. Das Bildmaterial wird dem Mieter nach Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrages zur Verfügung gestellt. Es wird 2 Wochen in einer Online Galerie zum download bereitgestellt. Nach 4 Wochen wird das Bildmaterial auf allen Speichermedien unwiderruflich gelöscht.


(6) Der Mieter haftet für die Verschlechterung oder den Untergang einzelner oder der gesamten
Mietgegenstände. Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch den Vermieter geprüft und im einwandfreien Zustand übergeben. Soweit keine Schadensanzeige gemäß § 4 Abs. 2 erfolgt, gelten die
übergebenen Mitgegenstände als mangelfrei, ordnungsgemäß und vollständig. Nach Übergabe/Aufstellung
erfolgte Schäden an den Mietgegenständen gehen danach zu Lasten des Mieters und sind entsprechend zu
ersetzen. Gibt der Mieter die Mietgegenstände defekt zurück, so kann der Vermieter in den Fällen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur die Mietgegenstände durch den Erwerb von Neuware ersetzen und die Kosten der Ersatzbeschaffung dem Mieter in Rechnung stellen. In den Fällen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann der Vermieter die Kaution zunächst einbehalten, die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur die Mietgegenstände durch den Erwerb von Neuware ersetzen und die Kosten mit der Kaution verrechnen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den
Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet. Gleiches gilt dann,
wenn der Kunde den Mietgegenstand gar nicht zurückgibt, selbst wenn die Rückgabe durch Diebstahl oder
Zerstörung des Mietgegenstands während der Mietdauer unmöglich geworden ist.

 

(7) Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder
Zerstörung der Geräte während der Veranstaltung. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein
geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist

§ 9 Haftung

(1) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Die Einhaltung entsprechender Rechte Dritter obliegt dem Mieter.


(2) Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Mieter. Dieser ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials durch den Vermieter (analog oder digital) für dessen sachgemäße und rechtskonforme Verwendung verantwortlich.


(3) Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit und soweit darüber hinaus gesetzlich möglich auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.


(4) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der vertraglichen Leistung vom Mieter bezweckten Erfolg.


(5) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial. Das Bildmaterial wird dem Mieter nach Zahlung des ausstehenden Rechnungsbetrages zur Verfügung gestellt. Es wird 2 Wochen in einer Online Galerie zum download bereitgestellt. Nach 4 Wochen wird das Bildmaterial auf allen Speichermedien unwiderruflich gelöscht.


(6) Der Mieter haftet für die Verschlechterung oder den Untergang einzelner oder der gesamten Mietgegenstände. Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch den Vermieter geprüft und im einwandfreien Zustand übergeben. Soweit keine Schadensanzeige gemäß § 4 Abs. 2 erfolgt, gelten die übergebenen Mitgegenstände als mangelfrei, ordnungsgemäß und vollständig. Nach Übergabe/Aufstellung erfolgte Schäden an den Mietgegenständen gehen danach zu Lasten des Mieters und sind entsprechend zu ersetzen. Gibt der Mieter die Mietgegenstände defekt zurück, so kann der Vermieter in den Fällen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur die Mietgegenstände durch den Erwerb von Neuware ersetzen und die Kosten der Ersatzbeschaffung dem Mieter in Rechnung stellen. In den Fällen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann der Vermieter die Kaution zunächst einbehalten, die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur die Mietgegenstände durch den Erwerb von Neuware ersetzen und die Kosten mit der Kaution verrechnen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde den Mietgegenstand gar nicht zurückgibt, selbst wenn die Rückgabe durch Diebstahl oder Zerstörung des Mietgegenstands während der Mietdauer unmöglich geworden ist.


(7) Der Mieter haftet auch für seine Veranstaltungsteilnehmer für jede Veränderung, Verunreinigung oder Zerstörung der Geräte während der Veranstaltung. Dem Vermieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden als der Wiederherstellungswert bzw. der Marktwert entstanden ist.

§ 10 Datenschutz

Der Vermieter sichert dem Mieter die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Die entsprechende Datenschutzerklärung findet sich unter https://www.libibox-fotobox.de/datenschutz/

§ 11 Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder ergänzungsbedürftige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Regelung zu ersetzen, die der angestrebten Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

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